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Kurzgutachten

  • Kurzgutachten (überschlägige Verkehrswertermittlung in Anlehnung an § 194
  • BauGB) ca. 10 Seiten inkl. Anlagen
  • Überschlägig Ermittlung des Verkehrswertes ohne Berücksichtigung von ggf. vorhandenen Rechten und Lasten und ohne Recherche bei Ämtern und Behörden und Erstellung eines Kurzgutachtens für die
  • Objektarten der Kat. I und II
  • Objektbesichtigung (innen und außen)
  • Kurze Objekt- und Lagebeschreibung
  • Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und - quantität dies zulassen

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Kompaktgutachten

  • Kompaktgutachten (Verkehrswertermittlung i.S.d. § 194 BauGB) ca. 40 Seiten
  • Die Honorarbasis für ein Kompaktgutachten liegt bei 60 % des Honorars für ein Vollgutachten.
  • Verkürzte Form eines Verkehrswertgutachtens, die weniger detailliert und somit günstiger als ein Vollgutachten ist.
  • Es konzentriert sich auf die wesentlichen Aspekte der Immobilienbewertung und wird häufig für interne Zwecke oder als Orientierung für Käufer/Verkäufer eingesetzt.

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Objektbesichtigung Kompaktgutachten

  • Objektbesichtigung (innen und außen)
  • Kurze Objekt- und Lagebeschreibung
  • Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (Wegerechten, Leitungs-rechten, Wohnungsrechte, Erbbau-rechte, Baulasten, …)
  • Fotodokumentation der Objektbesichtigung
  • Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und - quantität dies zulassen
  • Ausführliche Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze
  • Eignung zur Vorlage beim Finanzamt oder vor Gericht ggf. möglich
  • Immobilienarten der Kat. I Immobilienarten der Kat. II Immobilienarten der Kat. III Immobilienarten der Kat. IV

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Vollgutachten

  • Vollgutachten (Verkehrswertermittlung i.S.d. § 194 BauGB) ca. 80 Seiten
  • Ein Immobilien-Vollgutachten ist die umfassendste Form einer Immobilienbewertung und wird verwendet, um den Verkehrswert eines Objekts genau zu bestimmen. Es ist gerichtsfest und dient als Grundlage für Transaktionen, Erbschaften, Scheidungen und andere rechtliche Angelegenheiten.

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Objektbesichtigung Vollgutachten

  • Objektbesichtigung (innen und außen)
  • Ausführliche Lage- und Objektbeschreibung
  • Kurze Objekt- und Lagebeschreibung
  • Erläuterung von Fachbegriffen
  • Aufführen von Richtlinien- und Verordnungstexten
  • Berücksichtigung von Rechten und Belastungen (Wegerechten, Leitungsrechten, Wohnungsrechte, Erbbaurechte, Baulasten, …)
  • Fotodokumentation der Objektbesichtigung
  • Anwendung mehrerer Wertermittlungsverfahren, wenn die Datenqualität und - quantität dies zulassen
  • Ausführliche Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze
  • Eignung zur Vorlage beim Finanzamt oder zur Verwendung vor Gericht
  • Immobilienarten der Kat. I Immobilienarten der Kat. II Immobilienarten der Kat. III Immobilienarten der Kat. IV

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    Immobiliensachverständiger
    Dirk Neubauer
    Heide . Altmark . Wendland
    0172-9738613
    info@immobilienservice-neubauer.de

    DEKRA Sachverständiger für Immobilienbewertung Dirk Neubauer